Barrierefreie Webseiten: Ab Juni 2025 drohen Bußgelder! Bist du bereit?

KI generiertes Bild mit unterschiedlichen beeinträchtigten Menschen aus unterschiedlichen Nationen

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Du betreibst eine Webseite? Dann aufgepasst! Ab Juni 2025 greift die neue EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit, die für alle öffentlichen Stellen und Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten bindend ist. Konkret bedeutet dies, dass deine Webseite barrierefrei sein muss, damit sie für alle Menschen zugänglich ist, auch für Menschen mit Behinderungen.

Warum ist Barrierefreiheit wichtig?

Barrierefreie Webseiten ermöglichen es allen Menschen, Informationen zu erhalten, Produkte zu kaufen und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Dies ist nicht nur ein Gebot der Fairness, sondern auch ein wichtiger Faktor für die Inklusion und die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben.

Was genau bedeutet Barrierefreiheit im Web?

Barrierefreie Webseiten sind so gestaltet, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen wahrgenommen und bedient werden können. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Menschen mit Sehbehinderungen: Sie nutzen Bildschirmlesegeräte, um die Inhalte einer Webseite zu erfassen. Daher ist es wichtig, dass alle Inhalte auch in Textform verfügbar sind und dass die Webseite mit einem Screenreader kompatibel ist.
  • Menschen mit Hörbehinderungen: Sie nutzen Untertitel oder Gebärdensprache, um Informationen zu erhalten. Daher ist es wichtig, dass Videos mit Untertiteln versehen sind und dass alternative Textformate für Audioinhalte angeboten werden.
  • Menschen mit motorischen Einschränkungen: Sie können die Maus oder Tastatur nicht oder nur eingeschränkt nutzen. Daher ist es wichtig, dass die Webseite auch mit der Tabulatortaste bedient werden kann und dass es keine klickbaren Elemente gibt, die zu klein sind.

Weitere Informationen findest du zum Beispiel bei Aktion-Mensch.de.

Welche Fristen gibt es?

Die neue EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit gilt ab dem 28. Juni 2025. Bis dahin müssen alle öffentlichen Stellen und Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten ihre Webseiten barrierefrei gestalten. Für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten gilt eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2026.

Was passiert, wenn du deine Webseite nicht barrierefrei machst?

Ab Juni 2025 drohen Bußgelder bei Verstößen gegen die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit. Die Höhe der Bußgelder kann von Bundesland zu Bundesland variieren, liegt aber in der Regel zwischen 500 und 50.000 Euro.

Wie kannst du deine Webseite barrierefrei gestalten?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, deine Webseite barrierefrei zu gestalten. Du kannst zum Beispiel:

  • Ein barrierefreies Content-Management-System (CMS) verwenden: Viele CMS-Systeme bieten bereits von Haus aus zahlreiche Funktionen zur Barrierefreiheit.
  • Barrierefreie Widgets und Plugins verwenden: Es gibt zahlreiche Widgets und Plugins, die deine Webseite barrierefreier gestalten können.
  • Einen Experten für Barrierefreiheit beauftragen: Ein Experte kann dir helfen, deine Webseite barrierefrei zu gestalten und zu testen.

Ich unterstütze dich bei der Umsetzung der Barrierefreiheit

Als Webdesignerin bin ich spezialisiert auf die Barrierefreiheit von Webseiten. Ich kann dir helfen, deine Webseite zu prüfen und zu analysieren, Optimierungsvorschläge zu erstellen und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.

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